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Kundeninformation gemäss Art. 45 VAG

Mit nachfolgenden Angaben informiert die EverCare GmbH die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer gemäss den Erfordernissen der Art. 45, 45a und 45b VAG.

1. Unternehmen und Kontaktangaben

EverCare GmbH
Schanzenstrasse 4A
3008 Bern
Telefon: 079 681 81 62
E-Mail: info@ever-care.ch

2. Registrierung als Versicherungsvermittlerin

Die EverCare GmbH ist eine ungebundene Versicherungsvermittlerin und im Register der Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA eingetragen.

FINMA-Registernummer: F01590271

Die einzelnen für die EverCare GmbH tätigen Versicherungsberaterinnen und Versicherungsberater sind, soweit gesetzlich erforderlich, ebenfalls mit einer eigenen Registernummer bei der FINMA registriert.

3. Unsere Dienstleistungen

Die EverCare GmbH berät in Versicherungsfragen, insbesondere im Bereich der Krankenkassen-Zusatzversicherungen.

Dazu kann die Vermittlung von Versicherungsschutz zwischen einem Versicherungsunternehmen und der Kundin bzw. dem Kunden gehören. Dies umfasst insbesondere die Analyse des Versicherungsbedarfs, die Einholung und den Vergleich von Offerten, die Beratung, die Verhandlung sowie die Platzierung von Versicherungslösungen.

Die EverCare GmbH unterstützt ihre Kundinnen und Kunden bei der Auswahl geeigneter Zusatzversicherungen und kann das bestehende Versicherungsportfolio im Bereich der vermittelten Versicherungsprodukte betreuen.

Die EverCare GmbH arbeitet je nach Bedarf der Kundin bzw. des Kunden mit verschiedenen Versicherungsunternehmen und gegebenenfalls mit anderen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern zusammen.

Die EverCare GmbH vermittelt derzeit ausschliesslich Krankenkassen-Zusatzversicherungen.

Die EverCare GmbH erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.

4. Fachkompetenz und Weiterbildung

Sämtliche in der Versicherungsvermittlung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EverCare GmbH verfügen über die für ihre Tätigkeit notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse und erfüllen die jeweils geltenden gesetzlichen und branchenspezifischen Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung.

Die EverCare GmbH stellt sicher, dass die in der Versicherungsvermittlung tätigen Personen ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten regelmässig aktualisieren und die geltenden Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung erfüllen.

5. Datenschutz und Umgang mit Personendaten

Die persönlichen Daten, die der EverCare GmbH im Zusammenhang mit der Versicherungsberatung anvertraut werden, werden zur Beratung, zur Prüfung des Versicherungsbedarfs, zur Einholung von Offerten, zur Antragstellung sowie zur Abwicklung und Betreuung des Versicherungsverhältnisses bearbeitet.

Die EverCare GmbH hat angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen, um die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten.

Bearbeitet werden die Daten nur in dem Umfang, als dies für die Beratung, die Vermittlung, die Abwicklung und Erfüllung des Vertragsverhältnisses notwendig ist oder gesetzliche Bestimmungen dies verlangen.

Die Daten werden, soweit dies für die Beratung und Vermittlung erforderlich ist, an diejenigen Versicherungsunternehmen weitergeleitet, bei denen die Kundin bzw. der Kunde eine Offerte einholen möchte oder bereits versichert ist.

Gegenüber sonstigen Dritten wird über alle Informationen, die der EverCare GmbH im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Beratung zugekommen sind, Stillschweigen bewahrt, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht oder die Kundin bzw. der Kunde einer Weitergabe zugestimmt hat.

Die Personendaten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies aufgrund vertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist. Anschliessend werden sie gelöscht oder entsprechend den gesetzlichen Anforderungen archiviert.

6. Interessenkonflikte und deren Vermeidung

Die EverCare GmbH trifft angemessene organisatorische und personelle Vorkehrungen, um Interessenkonflikte, die im Zusammenhang mit der Beratung und Vermittlung von Versicherungsdienstleistungen entstehen können, zu vermeiden.

Sollte ein Interessenkonflikt dennoch entstehen, trifft die EverCare GmbH geeignete Massnahmen, um eine Benachteiligung der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer zu verhindern. Relevante Interessenkonflikte werden der Kundin bzw. dem Kunden transparent offengelegt.

7. Entschädigung und Vergütung

Die EverCare GmbH kann im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung und -betreuung Verwaltungsentschädigungen oder sonstige vermögenswerte Vorteile, insbesondere Courtagen und Provisionen, von Versicherungsunternehmen oder sonstigen Dritten erhalten und annehmen.

Die Entschädigungen sind in den von der Kundin bzw. dem Kunden bezahlten Prämien oder Beiträgen bereits enthalten.

Entschädigungen, welche die EverCare GmbH annimmt, werden der Kundin bzw. dem Kunden nicht weitergegeben. Anspruchsberechtigt an den Entschädigungen ist die EverCare GmbH.

Vor Erbringung der Dienstleistung oder vor Vertragsschluss informiert die EverCare GmbH die Kundin bzw. den Kunden über die Berechnungsparameter und Bandbreiten oder über die geschätzte Höhe der Entschädigungen.

Die Kundin bzw. der Kunde bestätigt durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der EverCare GmbH, dass sie bzw. er ausdrücklich über die Entschädigung informiert wurde und ausdrücklich auf die Weitergabe der Entschädigung verzichtet.

Sollte die EverCare GmbH Entschädigungen erhalten, die ohne entsprechende Abrede einer gesetzlichen Ablieferungspflicht gegenüber der Kundin bzw. dem Kunden unterliegen, verzichtet die Kundin bzw. der Kunde — soweit gesetzlich zulässig — ausdrücklich auf eine diesbezügliche Ablieferung.

VersicherungsbrancheEntschädigung
Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)Maximal CHF 70.–.
Krankenkassen-ZusatzversicherungenMaximal x16 der fakturierten Netto-Monatsprämie.

Die EverCare GmbH aktualisiert die Angaben zu den Entschädigungen, sofern sich Änderungen ergeben oder neue hinzukommen.

8. Versicherungsunternehmen und Vertragsbeziehungen

Die EverCare GmbH kann Versicherungen von durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zugelassenen Versicherungsunternehmen vermitteln und betreuen.

Die EverCare GmbH vermittelt derzeit ausschliesslich Krankenkassen-Zusatzversicherungen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Information bestehen noch keine abschliessend dokumentierten Zusammenarbeitsvereinbarungen mit Versicherungsunternehmen. Die entsprechenden Angaben werden nach Abschluss der jeweiligen Vereinbarungen ergänzt.

VersicherungsunternehmenVersicherungsdeckung
Helsana
Swica
Groupe Mutuel
Assura
Krankenkassen-Zusatzversicherungen

Die EverCare GmbH aktualisiert die Angaben, sobald weitere Vertragsbeziehungen hinzukommen.

9. Haftung und Berufshaftpflichtversicherung

Versicherungsdeckungen

Im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit kann die EverCare GmbH gemäss dem Vermittlervertrag und gemäss den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen haftbar gemacht werden.

Die EverCare GmbH verfügt über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung.

Versicherungsgesellschaft: Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
Versicherungssumme: 2'000'000 CHF pro Versicherungsjahr respektive Vermögensschaden
Policennummer: 16.686.423

Die EverCare GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit ihrer Vermittlungstätigkeit.

Die EverCare GmbH haftet nicht für Ansprüche, die auf vorsätzliches, grobfahrlässiges oder sonst fehlerhaftes Verhalten der Kundin bzw. des Kunden zurückzuführen sind. Ebenso haftet die EverCare GmbH nicht für Schäden aufgrund von unvollständigen, fehlerhaften oder irreführenden Unterlagen, Dokumenten oder Informationen seitens der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.

Meldestelle

Meldestelle für allfällige Ansprüche im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit ist:

EverCare GmbH
Schanzenstrasse 4A
3008 Bern
Telefon: 079 681 81 62
E-Mail: info@ever-care.ch

10. Bestätigung der Kundeninformation

Die Kundin bzw. der Kunde bestätigt hiermit, vor Erbringung der Dienstleistung oder vor Vertragsabschluss die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen gemäss Art. 45 VAG von der EverCare GmbH erhalten, zur Kenntnis genommen und deren Inhalt verstanden zu haben.

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